
Eine Therapie für die MPU zu absolvieren, kann in manchen Fällen zwingend erforderlich sein. Daher geht es in diesem Beitrag um alle wichtigen Punkte zu den Maßnahmen, die bei Drogen- und Alkoholabhängigkeiten, aber auch bei bestimmten psychischen Problematiken nötig sind.
Die Therapie für die MPU wegen Abhängigkeit
Wenn bei Ihnen eine Abhängigkeit (Alkohol und/oder Drogen) diagnostiziert wurde, ist der Fall für die Gutachter klar: Sie müssen einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Therapie für die MPU erbringen.
Dies liegt daran, dass Sie, durch die Abhängigkeit, zu einem Fall der Hypothese H1 werden. Auch wenn dies vielleicht etwas technisch klingt, sagt „Hypothese H1“ einfach nur aus, dass eine Abhängigkeit oder schwere psychische Problematik vorliegt. Die Beurteilungskriterien setzen in diesem Fall grundsätzlich voraus, dass mindestens eine erfolgreiche Therapie nachgewiesen sein muss, um wieder fahren zu können.
Abstinenzen und weitere Belege
Liegt bei Ihnen eine Abhängigkeit vor, müssen Sie nicht nur nachweisen, dass Sie erfolgreich an einer Therapie teilgenommen haben, sondern auch, dass Sie mindestens 12 Monate abstinent waren.
Hierbei ist es wichtig, dass die Abstinenz nicht mit der Therapiezeit verrechnet werden kann. Dies bedeutet, dass Sie erst, nachdem Sie die Therapie abgeschlossen haben, Abstinenzbelege für weitere 12 Monate vorlegen müssen.
Neben diesen Anforderungen können auch noch weitere Aspekte gefordert werden. So gilt bei einer Drogenabstinenz auch der Nachweis über einen lebenslangen Alkoholverzicht. Auch setzen die Behörden voraus, dass man auch zukünftig noch therapeutische Maßnahmen besucht, wie etwa Selbsthilfegruppen oder Ähnliches.
Psychische Störungen und Belege
Eine abgeschlossene Therapie für die MPU muss auch vorgelegt werden, wenn bestimmte psychische Störungen vorliegen. Natürlich trifft dies nicht auf alle psychologischen Problematiken zu, sondern bezieht sich auf diejenigen, die eine Gefahr für die Teilnahme am Straßenverkehr darstellen könnten. So sind besonders die Krankheitsbilder relevant, welche zu einem rücksichtslosen Verhalten führen können oder bei denen davon auszugehen ist, dass ein Kontrollverlust auftreten kann.
In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass die Therapie abgeschlossen ist und dass keine Einschränkungen mehr vorliegen, welche Sie am Führen von Kraftfahrzeugen hindern können. Dies bescheinigt Ihnen die Klinik, in welcher Sie die Therapie abgeschlossen haben.
Neben der Therapie ist es wichtig, dass Sie auch weiterhin dafür sorgen, stabil zu bleiben, was Ihre mentale Gesundheit angeht. Daher fordern die Gutachter auch Nachweise über weitere und kontinuierliche Methoden der stabilitätsstärkenden Maßnahmen. In diesem Fall wären es etwa Gruppensitzungen oder regelmäßige psychologische Beratungen, welche sich nicht direkt mit der Problematik befassen, sondern eher der grundsätzlichen Pflege des Geistes dienen.
Woher erfährt die Behörde, dass eine Abhängigkeit oder Störung vorliegt?
In den meisten Fällen erfährt die Behörde von einer Abhängigkeit oder Störung durch Dokumentationen, welche sich in Ihren Akten finden lassen. Sind Sie also mit dem Gesetz in Konflikt geraten und es wurde dabei notiert, dass Sie Abhängig oder in Behandlung sind, wird eine MPU wegen einer Abhängigkeit oder psychischen Störung angeordnet.
Durch Ihre eigenen Angaben kann es aber auch geschehen, dass die Behörde aufmerksam wird und daher eine MPU anordnet. Erzählen Sie beispielsweise bei einer Polizeikontrolle, dass sie abhängig sind oder waren, kann die Behörde eine MPU anordnen. Dies kann auch geschehen, wenn Sie selbst nicht aktiv am Straßenverkehr teilgenommen haben. Hier reicht das bloße Wissen über eine derartige Problematik aus, dass die Behörde Ihre Fahreignung anzweifelt.
Ist eine Therapie für die MPU nötig, wenn keine Abhängigkeit oder psychische Störung dokumentiert ist?
In den meisten Fällen ist keine Therapie für die MPU nötig, wenn keine Abhängigkeit oder psychische Störung dokumentiert ist, da es dadurch keine Beweise gibt, aus welchen ersichtlich ist, dass eine derartige Problematik vorliegt.
Eine Ausnahme stellt der Fall dar, in welchem Sie eine MPU absolvieren und im psychologischen Gespräch angaben machen, welche die Behörden zweifeln lassen. Machen Sie also Angaben, welche etwa beinhalten, dass Sie Schwierigkeiten haben, die Kontrolle zu behalten oder dass Sie erhebliche Probleme mit dem Konsum bzw. Verzicht des Konsums haben, könnte es möglich sein, dass davon ausgegangen wird, dass eine Störung vorliegt. Dies hätte dann zur Folge, dass Sie nicht nur die MPU nicht bestehen, sondern auch bei der nächsten MPU einen Therapienachweis erbringen müssen.
Wie genau so etwas passieren kann, hängt sehr stark vom persönlichen Fall, den genauen Angaben und natürlich auch dem eigenen Zustand ab. Daher sind pauschale Aussagen nicht möglich, wenn es darum geht, was es zu vermeiden gilt. Daher ist es (wie in jedem anderen Fall) ratsam, sich mit einer MPU-Beratung auszutauschen.