Gelegentlicher Cannabiskonsum bei der MPU

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Gelegentlicher Cannabiskonsum wird bei manchen MPU-Anordnungen genannt, wenn eine aktive Drogenfahrt stattgefunden hat. Da es erhebliche Unterschiede zwischen dem Verständnis zum Wort „Gelegentlich“ geben kann, geht es in diesem Beitrag genau darum, herauszufinden, was eine Behörde mit dieser Definition meint.

Gelegentlicher Cannabiskonsum - Die Ausgangslage

Wurde bei Ihnen eine aktive Drogenfahrt festgestellt, bei welcher Cannabis nachgewiesen wurde, wird in der Regel eine MPU angeordnet. In dieser Anordnung kommt es stark auf die Formulierungen an, welche verwendet werden. Dies liegt daran, dass sich die Fragestellungen bei einer medizinisch psychologischen Untersuchung unterscheiden können und damit auch andere Voraussetzungen an Sie gestellt werden. 

Hierbei kommt es stark auf Ihre Aussagen, den Polizeibericht und die Dokumentation bei der Blutabnahme an. Je nach dem, wie die Behörde diese Komponenten einordnet, kommt eine Fragestellung heraus, welche Sie bei der MPU-Anordnung erhalten. Lässt diese Lage es vermuten, dass kein regelmäßiger Cannabiskonsum vorliegt, schafft die Behörde andere Voraussetzungen, als bei einer normalen Drogen-MPU.

Aus Sicht der Behörde

Erhalten Sie also einen MPU-Brief, in welchem sich die Behörde fragt, ob Sie trotz gelegentlichem Cannabiskonsum in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug zu führen, gilt es herauszufinden, was die Behörde damit meint.

Viele Konsumenten vermuten, dass gelegentlicher Cannabiskonsum bedeutet, dass keine Abhängigkeit oder täglicher Konsum vorliegt. Somit müsste theoretisch jede Cannabisaufnahme, welche in kleinerem Rahmen stattfindet (beispielsweise „nur“ am Wochenende oder zwei Mal im Monat) automatisch gelegentlich sein.

Die Auffassung der Behörde ist jedoch eine Andere. Hier wird unter „gelegentlich“ verstanden, dass der Konsum in unregelmäßigen Abständen und situationsbezogen stattfindet und vereinzelt auftritt. Dies trifft beispielsweise nicht zu, wenn man alleine konsumiert, der Konsum nicht beiläufig stattfand oder der Konsum zu Einschränkungen und Problemen geführt hat.

Raucht man also nicht nur in einer Gruppe, sondern auch allein, könnte dies ein Problem darstellen. Genauso verhält es sich mit den Umständen, in welchen man sich mit anderen trifft. Dient ein Treffen überwiegend dem Konsum von Cannabis und ist nicht etwa eine Party, auf welcher dann irgendwann auch noch beiläufig „gekifft“ wurde, ist dies auch problematisch. 

Wie erkennbar sein sollte, geht es der Behörde vorwiegend um den Grund für den Konsum und die Resultate des selbigen. Nehmen das Cannabis und die Planung des Konsums einen großen Aufwand ein, kann nicht von gelegentlichem Konsum gesprochen werden. Resultieren durch die Aufnahme dieser Substanzen auch Probleme bei der Arbeit, in der Familie oder im sozialen Umfeld, bedeutet dies auch, dass die Droge einen großen Einfluss auf das Leben hat.

Was bedeutet gelegentlicher Cannabiskonsum für die MPU?

Je nach Ausgangslage, erfolgt die MPU-Anordnung auf zwei verschiedene Arten: 

Wenn Sie nicht mehr im Besitz der Fahrerlaubnis sind und einen Antrag auf Neuerteilung stellen, erhalten Sie eine Anordnung, welche Ihnen erläutert, dass Sie erst wieder fahren dürfen, wenn Sie eine positive MPU nachweisen können.

Sollten Sie den Führerschein noch haben, enthält die Aufforderung eine Frist, bis zu welcher Sie ein positives MPU-Gutachten vorlegen müssen. Überschreiten Sie diese, müssen Sie Ihren Führerschein abgeben und dürfen danach nicht mehr fahren.

Das Problem mit der Frist

Da die meisten MPU-Anordnungen wegen gelegentlichem Cannabiskonsum eine Frist aufweisen, bis zu welcher ein positives Gutachten erfolgen muss, können hier Schwierigkeiten entstehen. Dies hängt damit zusammen, dass die Fristen so knapp gewählt sind, dass es oftmals unmöglich ist, bis dahin die MPU zu bestehen.

Dies hängt besonders mit den Abstinenznachweisen zusammen, welche von Ihnen erwartet werden. So werden, abhängig vom Bundesland, zwischen 6 und 12 Monaten an Abstinenznachweisen erwartet, um eine realistische Chance zu haben, die MPU zu bestehen. 

Wurden Sie also bei einer Cannabisfahrt erwischt, folgt die MPU-Anordnung nicht sofort, sondern kommt meist erst nach einigen Monaten zu Ihnen. Haben Sie in diesem Zeitraum konsumiert, können Sie natürlich keine Abstinenznachweise erbringen. Da die Anordnung meist eine Frist von ca. 3 Monaten ansetzt, können Sie folglich auch nicht die Nachweise für einen Zeitraum von 6 bzw. 12 Monaten erbringen.

Geschieht dies, bestehen Sie die MPU nicht und müssen Ihren Führerschein abgeben. Daher haben Sie nur zwei Möglichkeiten, wenn eine Drogenfahrt stattgefunden hat: 

Entweder stoppen Sie Ihren Konsum unverzüglich, melden sich bei einer MPU Beratung und leiten ein Abstinenzverfahren ein oder Sie müssen damit rechnen, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird und Sie erst nach den entsprechenden Nachweisen, einen MPU-Termin ausmachen. In beiden Fällen ist eine umfangreiche MPU-Vorbereitung sinnvoll, um die MPU zu bestehen.

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